Aufgaben der LAGQH
Die Geschäftsstelle der LAGQH ist für die administrative Betreuung und technisch-organisatorische Durchführung bei der Umsetzung der Qualitätssicherungsmaßnahmen zuständig. Die Aufgaben der LAGQH sind in § 6 der DeQS-RL sowie in den Landesvereinbarungen festgehalten. Zu den Aufgaben gehören die:
- Datenannahme (von Krankenhäusern)
- Datenauswertungen (nur für Landesverfahren) und ergänzende Auswertungen
- Entwicklung von Qualitätsindikatoren und weiteren Instrumenten (nur für Landesverfahren)
- Erarbeitung und Veröffentlichung der Spezifikationen (nur für Landesverfahren)
- Berichterstattung über den Umsetzungsstand der Landesprojekte
- Bewertung der Auffälligkeiten, Feststellung der Notwendigkeit und Einleitung sowie Durchführung der qualitätsverbessernden Maßnahmen
- Erstellung und Übermittlung von Qualitätssicherungsergebnisberichten
- Information und Beratung der Leistungserbringer*innen
- Durchführung der Datenvalidierung
- Förderung des Austausches der Leistungserbringer*innen untereinander über qualitätsverbessernde Maßnahmen
- laienverständliche Information der Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Maßnahmen der Qualitätssicherung in ihrem Zuständigkeitsbereich
- Umsetzung von Aufgaben zum strukturierten Qualitätsbericht